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Kostenvoranschlag für Kfz-Gutachten

Kostenvoranschlag, Kurzgutachten oder Kfz-Gutachten?

Ein anderer Verkehrsteilnehmer passt einen kurzen Moment nicht auf und schon ist es passiert. Sie sind unverschuldet in einen Autounfall geraten und Ihr Fahrzeug ist beschädigt. Nun stehen drei Optionen zur Auswahl, wie die Schäden kalkuliert werden können und was die Versicherung der anderen Partei übernimmt. Im Folgenden schaffen wir einen Überblick über den Kfz-Kostenvoranschlag und wie er sich von Kurzgutachten und Kfz-Gutachten abgrenzt.

Der Kfz-Kostenvoranschlag umfasst lediglich das verbindliche Versprechen einer Werkstatt, für welchen Preis ein Schaden repariert wird. Hier werden einige Kosten ignoriert, die zusätzlich anfallen können. Ein Kurzgutachten ist wesentlich ausführlicher, denn es umfasst die bildliche Dokumentation des Gesamtzustandes und von Vorschäden, Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit, die Kalkulation der Risiken hinsichtlich der Ausweitung der Reparaturkosten, et cetera. Bei einem Kfz-Gutachten kommt zusätzlich die Ermittlung des Nutzungsausfalls und die Wertminderung hinzu. Bei Unklarheiten bezüglich der Begriffe stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

Wann ist ein Kostenvoranschlag sinnvoll?

Oftmals rät die Versicherung der anderen Partei zu einem Kostenvoranschlag. Dieser ist jedoch nur unter bestimmten Umständen für Sie sinnvoll. Denn im ersten Schritt einer Schadensregulierung teilt die gegnerische Versicherung aus strategischen Gründen mit, dass ein Kostenvoranschlag mit Fotos ausreichend sei. Der vermeintliche Vorteil liegt hier oftmals auf der Hand: Die Versicherung möchte mit einem Kostenvoranschlag die Kosten für ein Kfz-Gutachten einsparen. Deshalb sollte in diesem Fall auf ein Kurzgutachten oder KFZ-Gutachten zurückgegriffen werden. Dies ist insbesondere wichtig, weil Sie sonst auf Kosten sitzenbleiben könnten oder vor Gericht ein Kostenvoranschlag nicht ausreichend ist. Bei Gutachten werden mehr Beweise gesammelt und diese sind ausschlaggebend für die Beweissicherung. Allgemein sollte von dem Geschädigten immer ein Gutachten gewählt werden, falls die Versicherung dessen Schädigers die Kosten übernimmt.

Bei Bagatellschäden – also Schäden unter 750€ netto – werden die Kosten für ein Gutachten von der gegnerischen Versicherung nicht übernommen. In solchen Fällen kann ein Kfz-Kostenvoranschlag eine gute Lösung sein, da ein Kostenvoranschlag wesentlich günstiger ist als ein Gutachten.

Unsere KFZ-Ingenieure helfen Ihnen gerne weiter, um die passende Entscheidung zu treffen.

Wissenswertes im Überblick

Die Leistungen des KFZ-Kostenvoranschlags sind verglichen mit denen des Kurzgutachtens und des KFZ-Gutachtens überschaubar. Dennoch umfassen sie die oftmals größten Posten Ihrer Rechnung. Wir kalkulieren die Arbeitsstunden, die voraussichtlich für die Behebung des Mangels benötigt werden. Außerdem schätzen wir die Preise der Ersatzteile ab, falls diese für Ihr Modell vorhanden sind. Dementsprechend ist ein Kostenvoranschlag eine Kalkulation von uns, wie teuer die Reparatur ausfallen wird.

  •   Vorkalkulation, das mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar ist
  •   Fotografische Dokumentation
  •   Aufführen der Stundenverrechnungssätze​
  •   Auflistung der Ersatzteilpreise

In wenigen Schritten zum Kostenvoranschlag

Schritt 1

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Schritt 2

Schadensbegutachtung vor Ort

Schritt 3

Erstellung des Gutachtens

Schritt 4

Wir kümmern uns um die Schadensabwicklung

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