Eine Reparaturbestätigung dient nach einem Autounfall gegenüber der Versicherung als Reparaturnachweis für die Schadensbehebung. Darin wird bescheinigt, dass eine Reparatur sachgerecht durchgeführt worden ist. Der Fokus liegt insbesondere auf der Dauer der Instandsetzung, um einen Schadensersatzanspruch auf die Ausfallzeit bestmöglich durchsetzen zu können.
Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter beispielsweise die Möglichkeit die eingetretene Schadenshöhe fiktiv abrechnen zu lassen. Eine derartige Vorgehensweise bietet sich an, wenn Sie selbst oder Mechaniker aus Ihrem Bekanntenkreis die Kfz-Reparatur in einer Werkstatt durchführen können. Denn vor allem nach der Instandsetzung in Eigenregie muss die Schadensabrechnung über den Unfallschaden bestätigt werden, um den Nutzungsausfall für die Zeit der Mängelbeseitigung ersetzt zu bekommen. Bei solchen Sachverhalten empfiehlt sich eine Reparaturbestätigung durch einen fachkompetenten Sachverständigen. Im Falle eines unverschuldeten Haftpflichtschadens kann die gegnerische Versicherung die Kosten für die Reparaturbestätigung übernehmen.
Die Bestätigung angefallener Reparaturkosten nach Unfällen oder Fahrzeugschäden verschafft Ihnen für spätere Nachfragen seitens der Versicherung eine gewisse Sicherheit. Dank unserer Expertise sind Sie auf der sicheren Seite, dass die tatsächliche Reparaturhöhe Ihres Fahrzeugs komplett erfasst und bescheinigt wird – auch bei fiktiven Abrechnungen. Als Sachverständigenbüro bieten wir Ihnen eine Reparaturbestätigung, die alle Angaben zum Umfang und zur Qualität der Reparatur beinhaltet.
Alles in allem erhalten Sie mit der Bestätigung Ihrer Reparaturkosten die Gewissheit über Ihre bezahlte Instandsetzung und schützen sich vor möglichen Forderungen der gegnerischen Versicherung. Dies erspart Ihnen nicht nur Geld, sondern auch eine Menge Nerven.
Der Nutzungsausfall wird nach der Reparatur Ihres Autos, also im Nachhinein, festgelegt. Das aus gutem Grund, da die Dauer der Reparatur, die in der Reparaturbestätigung vermerkt wird, eine entscheidende Rolle für die Höhe des Erstattungsanspruchs ist. Der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung kann sich ergeben, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls nicht nutzen können. Obwohl Ihr Auto für eine bestimmte Zeit nicht gebrauchstüchtig ist, müssen Sie dennoch etwaige Kosten wie die Versicherung für Ihren Wagen oder die Kfz-Steuer bezahlen. Wenn Sie für die Dauer der Instandsetzung bzw. Wiederbeschaffung keinen Mietwagen in Anspruch nehmen und somit keine Mietwagenkosten auf Sie zukommen, wird Ihnen diese Entschädigung grundsätzlich erstattet. Denn dadurch, dass Sie als Geschädigter Ihr Auto unfallbedingt nicht mehr nutzen können, erleiden Sie einen Nutzungsausfall. Sie haben somit Anspruch auf die Zahlung einer Nutzungsausfallpauschale.
Die Höhe des Nutzungsausfalls wird hierbei in mehrere Klassen gegliedert und vom jeweiligen Fahrzeugtyp abhängig. Um einen Schadensersatzanspruch geltend machen zu können, wird ein entsprechender Nachweis in Form einer Reparaturbestätigung benötigt. Im Optimalfall soll der Nutzungsausfall für den Geschädigten eines unverschuldeten Autounfalls einen derartig finanziellen Ausgleich bieten, als wäre der Unfall nicht passiert. Die Nutzungsausfallbestätigung dient der Versicherung in der Regel als Beleg für eine fachgerechte Wiederherstellung des Fahrzeugs, weshalb der Begriff synonym zur Reparaturbestätigung verwendet wird.
Im Falle einer irreparablen Beschädigung eines Fahrzeuges, bleibt für Versicherte meist nur die Möglichkeit, den sogenannten Wiederbeschaffungswert ermitteln zu lassen. Dieser entspricht bei der Autoversicherung dem Wert eines vergleichbaren Fahrzeugs, wenn es beschädigt wurde. Können Sie Ihr Fahrzeug also aufgrund eines Totalschadens nicht mehr nutzen, ermittelt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert. In diesem Fall ergibt sich die Nutzungsausfallentschädigung über die im Gutachten notierte Wiederbeschaffungsdauer.