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Kurzgutachten

Warum brauchen Sie ein Kurzgutachten für Ihr Auto?

Bei kleineren Schäden im Straßenverkehr wird oft von Bagatellschäden gesprochen. Die Obergrenze beträgt hier 750€. Bei einem kleinen Verkehrsunfall oder Parkschaden ist das insbesondere wichtig, denn oberhalb von 750€ müssen die Kosten für ein ausführliches Schadengutachten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden, insofern Sie unverschuldet sind. Lassen Sie sich nicht auf die Vorschläge der Versicherung ein, denn die Grenze des Bagatellschadens ist schnell überschritten. Bei einem Oldtimer kann die Reparatur eines winzigen Kratzers erstaunlich kostspielig werden. Die von der Versicherung vorgeschlagene Werkstatt für den Kostenvoranschlag ist oftmals nicht unabhängig und Sie können auf übersehene oder folgende Kosten sitzen bleiben.

Doch wie können Sie schnell herausfinden, wie teuer die Reparatur des Autos sein wird? Hier kommt das Kurzgutachten zum Einsatz. Denn es werden nicht nur die Kosten der Ersatzteile und Arbeitsstunden kalkuliert – wie es bei einem Kostenvoranschlag der Fall wäre – sondern auch Folgendes: Eine detaillierte Foto-Dokumentation des Schadensumfangs und -hergangs, die genauen Fahrzeugdaten, die Angabe der Alt- und Vorschäden und die Einschätzung der Fahrtüchtigkeit des Autos.

Mit dieser Grundlage lassen sich die Kosten exakt bemessen. In manchen Fällen ergibt die Erweiterung des Kfz-Kurzgutachtens auf ein ausführliches Unfallgutachten Sinn. Wir als Sachverständigenbüro beraten Sie nach bestem Gewissen, damit eine zufriedenstellende Entscheidung getroffen werden kann.

Kurzgutachten jetzt anfordern & Schaden melden!

Der Weg zum Kurzgutachten Ihres Autos oder Motorrads beginnt normalerweise mit einem kleinen Unfall, bei dem Sie unverschuldet sind, einem sogenannten Haftpflichtschaden. Außerdem handelt es sich um einen Bagatellschaden oder es kann zumindest davon ausgegangen werden, dass es einer ist. Verständigen Sie uns so früh wie möglich, entweder telefonisch oder über das Kontaktformular auf unserer Homepage, und vereinbaren einen Termin mit uns. In einem nächsten Schritt schaffen wir uns einen Überblick über die Situation vor Ort und begutachten den Schaden. Auf dieser Grundlage erstellen wir das Kurzgutachten, in dem die wichtigsten Punkte zur Schadenshöhe detailliert dokumentiert werden.

Auch nach der Erstellung des Gutachtens enden unsere Leistungen noch nicht. Denn wir übernehmen als Kfz-Gutachter die Abwicklung des Schadens mit der Versicherung des Unfallverursachers für Sie. Somit müssen Sie als Geschädigter sich nicht mit der Versicherung herumschlagen.

Wissenswertes im Überblick

Unmittelbar nach dem Unfall werden Sie von Mitarbeitern der gegnerischen Versicherung kontaktiert. Diese bauen erst Vertrauen mit Ihnen auf und bieten danach an, sich um die Reparaturkosten Ihres Fahrzeuges zu kümmern. Als Unfallgeschädigter haben Sie jedoch das Recht auf Erstattung von Reparatur-, Sachverständigen-, Abschlepp-, Rechtsanwalts- und Mietwagenkosten oder auf Nutzungsausfall und die Wertminderung des Fahrzeuges. Wenn Sie der gegnerischen Versicherung gestatten die Abwicklung der Schadensregulierung zu übernehmen, kommen Sie dabei sicherlich zu kurz.

Außerdem findet die Reparatur womöglich in einer Partner-Werkstatt der Versicherung statt. Deren Ziel ist es, die Kosten für die Versicherung so gering wie möglich zu halten und nicht Sie bestmöglich zufriedenzustellen. Auch wenn ein Kurzgutachten des Autos oder Motorrads bei einem unabhängigen Experten wie dem KT Ingenieurbüro auf ersten Blick teurer erscheint, lohnt sich die zusätzliche Absicherung in jedem Fall.

Die beiden wichtigsten Vorteile des Kfz-Kurzgutachtens gegenüber dem Kostenvoranschlag sind die freie Wahl der Werkstatt und die Beweissicherung. Die Reparatur muss nicht in derselben Werkstatt stattfinden, die auch das Kurzgutachten erstellt hat. Die Stundenverrechnungssätze beziehen sich auf die üblichen Preise der Region. Beim Kostenvoranschlag hingegen handelt es sich um die Stundensätze der auszustellenden Werkstatt.

Wie bereits beschrieben, werden viel mehr Daten zum Auto und dem Unfallhergang festgehalten. Das ist ein entscheidender Vorteil, wenn es vor Gericht gehen sollte. Denn Sie können problemlos beweisen, für welche Schäden der Verursacher des Unfalls verantwortlich ist.

  •   Kalkulation der Kosten der Arbeitsstunden und üblichen Stundensätze
  •   Aufzählung der Kosten für Ersatzteile
  •   Detaillierte Dokumentation des Schadensumfangs​
  •   Auflistung der Fahrzeugdaten
  •   Bilddokumentation des Schadens und Gesamtzustandes des Fahrzeugs
  •   Aufführen von Serien- und Sonderausstattung bzw. Spezialumbauten
  •   Dokumentation reparierter und nicht reparierter Vorschäden
  •   Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallwagens

In wenigen Schritten zum Kurzgutachten

Schritt 1

Termin vereinbaren

Schritt 2

Schadensbegutachtung vor Ort

Schritt 3

Erstellung des Gutachtens

Schritt 4

Wir kümmern uns um die Schadensabwicklung

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